Eine der wichtigsten Änderungen für alle Zahlarten, die sich mit Umstellung auf die Version pain.001.001.09 ergibt, ist die Verwendung strukturierter Adressfelder. Während bisher die Adresse ohne Struktur in mehreren Adresszeilen erfasst wurde, gibt es jetzt separate Felder z. B. für Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort. Führen Sie Zahlungen ausschließlich in Euro innerhalb der Europäischen Union aus?
Dann können Sie in den Zahlungsaufträgen auf die Angabe der Adressen verzichten.
Sie können im Auslandszahlungsverkehr zukünftig die Kontowährung unabhängig von der Zahlwährung angeben.
Gebührenweisung im Auslandszahlungsverkehr
Gebührenteilung (Standard), bisher SHA, neu SHAR
Alle Gebühren zulasten Auftraggeber, bisher OUR, neu DEBT
Alle Gebühren zulasten Empfänger (nur eingeschränkt zulässig), bisher BEN, neu CRED
Weisungsschlüssel
Die bisher als Weisungsschlüssel erfasste Angabe z. B. zur Kennzeichnung einer konzerninternen Zahlung erfolgt nun im Feld Category Purpose. Die Liste der zulässigen Schlüssel wurde deutlich erweitert.
Konzerninterne Zahlungen, bisher Weisungsschlüssel 12, neu INTC
Deckungszahlungen, bisher Weisungsschlüssel 11, neu CORT
Die bereits unter SEPA üblichen Schlüssel für Personalzahlungen (z. B. SALA) können nun auch im Auslandszahlungsverkehr verwendet werden.
Über das Feld „Service Level“ kann die Zahlung als eilig (URGP) oder nicht eilig (NURG) gekennzeichnet werden.
Die UETR (Unique End-to-end Transaction Reference) kann vom Kunden selbst erstellt und mit dem Auftrag übergeben werden. Für den Kunden bietet das die Möglichkeit, dass er die UETR bereits kennt, bevor die Zahlung zur Bank kommt. Sie ist aber zwingend nach den SWIFT-Regeln zufällig zu ermitteln. Eine teilweise kundenspezifische Belegung („Da schreib ich mal die Rechnungsnummer mit rein …“) ist untersagt und wird abgewiesen.