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Zahlungsverkehr

Umstellung ISO 20022

Im Zahlungsverkehr werden die Formate für alle Zahlungsarten angepasst. Die größte Änderung steht beim

Auslandszahlungsverkehr an. Mit DTAZV verschwindet das letzte nationale Datenformat in Deutschland. Die

grundsätzlichen Inhalte, die zur Beauftragung einer Auslandszahlung notwendig sind, ändern sich nicht. Das

neue Format bietet jedoch eine Vielzahl zusätzlicher Optionen, die sich in der Praxis noch etablieren müssen.

Für SEPA-Zahlungen ändert sich die Formatversion.

Überweisungen

Auch wenn zukünftig alle Überweisungen im Format pain.001.001.09 bei der Bank eingereicht werden, wird nach diversen Zahlungsarten unterschieden, je nachdem, ob es sich um eine SEPA-Zahlung, eine Eilüberweisung oder einen Auftrag in Fremdwährung oder ins nicht europäische Ausland handelt. Dabei ist zum einen die unterschiedliche Verwendung und Belegung der Felder (in XML „Tags“ genannt) zu beachten, zum anderen erfolgt die Einreichung bei der Bank über EBICS mit unterschiedlichen Auftragsarten.

Zahlungsarten ÜberweisungenFormat biserFormat neuBeschreibungEBICS bisherEBICS neu
SEPA-Überweisungpain.001.001.03pain.001.001.09

Massenzahlung in EUR innerhalb des SEPA-Raums

In Nicht-Euroländern ist mit Einschränkungen zu rechnen.

CCTCCT
Euro-Eilüberweisungpain.001.001.03pain.001.001.09Taggleiche Eilzahlung in EUR innerhalb des Euroraums ccuccu
AuslandsüberweisungDTAZVpain.001.001.09Zahlungen in beliebigen Währungen in beliebige Länder, auch Fremdwährungszahlungeninnerhalb Deutschlands AZVAXZ
Echtzeitüberweisung (Instant PaymenT) pain.001.001.03pain.001.001.09

Echtzeitüberweisung in EUR innerhalb des Euroraums bis maximal 100.000 EUR

Verzögerungen sind bei der Einreichung als Massenzahlung möglich. Nicht alle Banken sind derzeit für Echtzeitüberweisungen erreichbar.

CIPCIP

Lastschriften

Bei den Lastschriften sind die Änderungen nur marginal, aber auch hier erfolgt die Anpassung auf die aktuelle Formatversion.

Zahlungsarten LastschriftenFormat bisherFormat neuBeschreibungEBICS bisherEBICS neu
Basislastschriftpain.008.001.02pain.008.001.08

Lastschrifteinzug in EUR innerhalb des SEPA-Raums

Widerspruch durch den Zahlungspflichtigen ist innerhalb von 8 Wochen möglich.

In Nicht-Euroländern ist mit Einschränkungen zu rechnen.

CDDCDD
Firmenlastschriftpain.008.001.02pain.008.001.08

Lastschrifteinzug in EUR innerhalb des SEPA-Raums

Es ist kein Widerspruch durch den Zahlungspflichtigen möglich. Der Zahlungspflichtige darf keine Privatperson sein.

In Nicht-Euroländern ist mit Einschränkungen zu rechnen.

CDBCDB

Was ändert sich?

Eine der wichtigsten Änderungen für alle Zahlarten, die sich mit Umstellung auf die Version pain.001.001.09 ergibt, ist die Verwendung strukturierter Adressfelder. Während bisher die Adresse ohne Struktur in mehreren Adresszeilen erfasst wurde, gibt es jetzt separate Felder z. B. für Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort. Führen Sie Zahlungen ausschließlich in Euro innerhalb der Europäischen Union aus?
Dann können Sie in den Zahlungsaufträgen auf die Angabe der Adressen verzichten. 

Sie können im Auslandszahlungsverkehr zukünftig die Kontowährung unabhängig von der Zahlwährung angeben. 

Gebührenweisung im Auslandszahlungsverkehr
Gebührenteilung (Standard), bisher SHA, neu SHAR
Alle Gebühren zulasten Auftraggeber, bisher OUR, neu DEBT
Alle Gebühren zulasten Empfänger (nur eingeschränkt zulässig), bisher BEN, neu CRED 

Weisungsschlüssel
Die bisher als Weisungsschlüssel erfasste Angabe z. B. zur Kennzeichnung einer konzerninternen Zahlung erfolgt nun im Feld Category Purpose. Die Liste der zulässigen Schlüssel wurde deutlich erweitert.
Konzerninterne Zahlungen, bisher Weisungsschlüssel 12, neu INTC
Deckungszahlungen, bisher Weisungsschlüssel 11, neu CORT
Die bereits unter SEPA üblichen Schlüssel für Personalzahlungen (z. B. SALA) können nun auch im Auslandszahlungsverkehr verwendet werden. 

Über das Feld „Service Level“ kann die Zahlung als eilig (URGP) oder nicht eilig (NURG) gekennzeichnet werden. 

Die UETR (Unique End-to-end Transaction Reference) kann vom Kunden selbst erstellt und mit dem Auftrag übergeben werden. Für den Kunden bietet das die Möglichkeit, dass er die UETR bereits kennt, bevor die Zahlung zur Bank kommt. Sie ist aber zwingend nach den SWIFT-Regeln zufällig zu ermitteln. Eine teilweise kundenspezifische Belegung („Da schreib ich mal die Rechnungsnummer mit rein …“) ist untersagt und wird abgewiesen.


Umstellungsaufwand

Der Umstellungsaufwand richtet sich danach, welche Zahlungsarten der Kunde verwendet und wie er Zahlungen generiert.

Manuelle Erfassung einzelner Zahlungen in einer Electronic-Banking-Software
Stimmen Sie sich mit Ihrem Software-Anbieter wegen eines eventuell notwendigen Updates ab.

Zahlungen werden durch einen Dienstleister initiiert, z. B. Steuerberater, Lohnbüro
Vergewissern Sie sich bei Ihrem Dienstleister, dass er seine Systeme rechtzeitig umstellt.

Zahlungsdateien werden aus einer Software (Buchhaltung, ERP-System, Lohn+Gehalt) erstellt
Sprechen Sie mit dem Software-Anbieter. Sind Updates notwendig? Können die neuen Formate generiert werden?

Sind die Stammdaten in der notwendigen Qualität vorhanden, z. B. zur Übernahme der strukturierten Adressfelder, oder müssen noch Bereinigungen gemacht werden?

Stimmen Sie sich zusätzlich mit Ihren Banken ab, ob zusätzliche Berechtigungen gemeldet werden müssen. Erfolgt dies automatisch?


Formatbeschreibungen

Die Spezifikation der Datenformate erhalten Sie auf den Seiten der Deutschen Kreditwirtschaft in der Anlage 3 zum DFÜ-Abkommen: 

Spezifikation für Datenformate (Anlage 3 des DFÜ-Abkommens) − EBICS